Pflegestufen & Pflegegrade
Entscheidend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist der Grad der Selbstständigkeit.
Dabei soll der ganze Mensch betrachtet sowie auch geistige Einschränkungen berücksichtigt werden.
Das Wichtigste in Kürze: Es gibt fünf Pflegegrade.
Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch die Anzahl von Punkten, die anhand eines detaillierten Fragenkatalogs ermittelt werden.
Begutachtet werden 6 Lebensbereiche, zu denen ein Gutachter 64 Kriterien abfragt.
Zur Übersicht hier die verschiedenen Pflegegrade aufgelistet.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
(90 bis 100 Punkte).
Module
Folgend die sechs Lebensbereiche in Modulen aufgeführt:
Modul 1: „Mobilität“ Körperliche Bewegung
Modul 2: „Geistige und kommunikative Fähigkeiten“
Modul 3: „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“
Modul 4: „Selbstversorgung“
Modul 5: „Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung“
Modul 6: „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“
